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Deutschland

WICHTIGE INFORMATION

Liebe Gäste,

Unsere Hotels, mit Ausnahme des Kremsmünstererhofs in Wels, sind für Geschäftsreisende auch im Lockdown geöffnet.

Gerne sind wir für Sie in dieser herausfordernden Zeit da und dürfen Ihren Aufenthalt mit unserem Frühstücksangebot und kleinen Snacks so angenehm wie möglich machen.

    Folgende Personen dürfen beherbergt werden:

Beherbergung aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen (Zutritt nur mit schriftlicher Bestätigung der Firma und 2G oder PCR Test)
Beherbergung zum Zwecke der Betreuung hilfsbedürftiger Personen
Beherbergung zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses
Beherbergung zum Zwecke des Kurbesuchs oder des Besuchs einer Rehabilitationsanstalt
Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits in einem Hotel oder in einem anderen Beherbergungsbetrieb übernachten.

Des Weiteren gelten folgende Regeln:

Gäste müssen beim erstmaligen Betreten einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis (2-G Regel) vorweisen.
Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper sowie eine Antigen-Test gelten nicht mehr als 2-G-Nachweis.
Es muss eine FFP2-Maske getragen werden.

 

Bitte beachten Sie, dass wir aktuell etwas reduzierte Rezeptions-Öffnungszeiten haben -gerne sind wir jedoch jederzeit für Sie erreichbar und nehmen Ihre Buchung per E-Mail oder Telefon entgegen.

Wir freuen uns auf Sie!

 

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